AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der First WebCollege AG, Rotkreuz

1 Allgemeines
1.1 Die First WebCollege AG, nachfolgend FWC genannt, erbringt Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die FWC nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für FWC nicht verbindlich.
1.2 FWC behält sich jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innert Monatsfrist als genehmigt.
1.3 Nachstehend werden als Produkte sämtliche von FWC erbrachten Leistungen bezeichnet, insbesondere Software, deren Dokumentation und sonstige Unterlagen wie Projektbebschrieb und Offerten.
2 Inhalt und Erfüllung von Verträgen
2.1 Die vertraglichen Pflichten von FWC richten sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2 Die in Werbeunterlagen (Prospekte, Präsentationen, Preislisten etc.) enthaltenen Angaben über Leistungen, Masse, Preise und ähnliches sind nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet sind.
2.3 FWC bemüht sich um schnellstmögliche Erfüllung ihrer Leistungen gemäss der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die von FWC genannten Lieferfristen sind jedoch unverbindlich und nur als annähernd anzusehen. Fixtermine sind als solche zu bezeichnen.
3 Preise und Zahlungskonditionen
3.1 Ohne gegenteilige Vereinbarung sind Rechnungen von FWC innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung zur Zahlung fällig.
3.2 Alle Preise verstehen sich - sofern nicht anders schriftlich vereinbart - als Werte in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
3.3 Bei Zahlungsverzug sind ohne weitere Mahnung ab Fälligkeitsdatum gemäss Ziffer 3.1 Verzugszinsen in der Höhe von 3 % über dem 3-Monate-LIBOR für Schweizer Franken fällig.
3.4 Gegenansprüche des Kunden berechtigen diesen nicht, an FWC geschuldete Leistungen zurückzubehalten oder mit Forderungen von FWC zur Verrechnung zu bringen. Davon ausgenommen sind von FWC schriftlich anerkannte oder gerichtlich endgültig zugesprochene Ansprüche.
4 Lizenzen zur Nutzung von Software
4.1 Wenn der Kunde das Recht erwirbt, eine von FWC vertriebene Software zu nutzen, bleiben alle sonstigen Rechte an den Produkten bei FWC. Das Nutzungsrecht ist persönlich und kann nicht auf Dritte übertragen werden.
4.2 Erwirbt der Kunde eine Software von FWC, so darf er sie nur zum vereinbarten Gebrauch nutzen. Explizit ausgeschlossen ist das Vervielfältigen der Software und die Weitergabe an Dritte. Gestattet ist lediglich das Anfertigen einer Sicherungskopie.
4.3 Wird eine Softwarelizenz von FWC gekauft, so darf sie unter Einhaltung der Bestimmungen in Ziffer 4.1 und 4.2 zeitlich unbegrenzt benutzt werden. Wird sie gemietet, so darf sie nur innerhalb der vereinbarten Mietdauer genutzt werden. Danach ist sie von sämtlichen Kundendaten-trägern zu löschen und darf nicht mehr verwendet werden.
4.4 Liefert FWC Software zur Probe, so darf sie nur auf einem Rechner installiert werden. Wird die Software nicht gekauft, so sind sämtliche Daten spätestens 2 Monate nach Erhalt der Probesoftware zu löschen.
4.5 Nach Ablauf der Mietdauer oder Probezeit sind sämtliche Produkte, sofern nicht gelöscht, an FWC zurückzugeben.
5 Gewährleistung und Haftung
5.1 Der Kunde hat die gelieferten Produkte unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen innert zehn Tagen seit der Prüfung schriftlich der FWC mitzuteilen.
5.2 Für Produkte Dritter, die von FWC vertrieben werden und die mit einer Garantie des Herstellers versehen sind, gelten vollumfänglich und ausschliesslich die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers, unter Ausschluss jeder Haftung von FWC. In allen anderen Fällen gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Die Haftung von FWC aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (z.B. Produkthaftung) bleibt in jedem Falle vorbehalten.
5.3 Vom Zeitpunkt der Übergabe an übernimmt FWC für die gelieferten Produkte während 6 Monaten die Gewährleistung. Diese Frist verlängert sich um die Anzahl der Kalendertage, an denen die Produkte infolge von Gewährleistungsmängeln nachweislich nicht genutzt werden konnten.
5.4 Falls der Kunde Veränderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, zu denen die FWC nicht die ausdrückliche Autorisation gegeben hat, erlischt jegliche Gewährleistung sofort.
5.5 Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, nicht-bestimmungsgemässen Gebrauch, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung entstehen, übernimmt FWC keine Gewährleistung.
5.6 FWC haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Verschuldens- und Haftungsregeln des Schweizerischen Obligationenrechts für unmittelbare Körper- und Sachschäden bis zum Höchstbetrag von Fr. 100'000.-. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Vermögensschäden (z.B. Datenverlust, Betriebsunterbruch und Verdienstausfall), Drittschäden und entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Falle ausgeschlossen.
5.7 Der Gewährleistung unterliegt nur die jeweils letzte vom Kunden übernommene Programmversion.
5.8 Der Kunde hat FWC den gesamten Zeitaufwand zu ersetzen, den FWC durch die Behebung vom Kunden behaupteter Mängel an der Software entsteht, wenn sich herausstellt, dass die Ursache auf eine fehlerhafte Bedienung seitens des Kunden oder auf eine sonstige vom Kunden zu verantwortende Ursache zurückgeht. Die Vergütung erfolgt gemäss den gültigen Stundenverrechnungssätzen von FWC. Die FWC wird dem Kunden die jeweils konkret aufgewendete Arbeitszeit bekannt geben und auf Wunsch dokumentieren.
6 Schlussbestimmungen
6.1 Der Firmensitz der FWC ist Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit FWC unterliegen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Rotkreuz.
Rotkreuz, März 2008